Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Erlebnis Ticket – Märkisches Sauerland

Für die Ausstellung und Verwaltung des Erlebnis Tickets nachfolgend ET genannt, gelten die folgenden Bedingungen als vereinbart:

1. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt mit der Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid, Phänomenta-Weg 1, D-58507 Lüdenscheid zustande. Weitere Informationen zum Verkäufer finden Sie im Impressum der Website www.luedia-und-otto.de. Durch den Kauf des ET, gleichgültig, ob der Verkauf an einer ET-Verkaufsstelle oder online/telefonisch durch den Kunden erfolgt, werden keine Verträge mit dem im ET dargestellten Leistungsträger abgeschlossen. Leistungsträger sind die Unternehmen, die ihre im ET dargestellten Leistungen anbieten. Der ET-Inhaber schließt den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungsträger vor oder durch die Inanspruchnahme der dargestellten Leistung des Leistungsträgers direkt selbst ab.

2. Vertragsschluss
Der Kaufpreis wird sofort fällig.

3. Leistungsumfang
Die Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid vermittelt dem ET-Inhaber die Möglichkeit der Inanspruchnahme der mit dem ET nutzbaren Leistungen der Leistungsträger. Soweit die Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid selbst als Leistungsträger auftritt (Inanspruchnahme „Eintritt frei“ im Museum PHÄNOMENTA Lüdenscheid), trifft die Stiftung PHÄNOMENTA die in diesen AGB aufgeführten Rechte und Pflichten eines Leistungsträgers.

Die Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid schuldet die ausgeschriebenen Leistungen und Vergünstigungen nicht als eigene Leistungen. Insoweit erwirbt der Karteninhaber mit dem Erwerb der Karte als Berechtigter eines Vertrages zu Gunsten Dritter einen unmittelbaren Anspruch gegen den jeweiligen Leistungspartner. Ausschließlich den Leistungspartner treffen alle vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungspflichten sowie die Haftung gegenüber dem Kartenbesitzer im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der von ihm nach dem Leistungsverzeichnis zu erbringenden Leistungen und Vergünstigungen.

Der Umfang der ET-Leistungen und ihre Erlangung ergeben sich aus dem ET- Flyer oder der Internetseite www.luedia-und-otto.de. Kurzfristige Änderungen des Leistungsumfangs einzelner Leistungsträger, die sich nach Drucklegung des Flyers ergeben, werden auf der AGB Internetseite des ET veröffentlicht und ergänzen den im Flyer publizierten Leistungsumfang des Leistungsträgers oder heben diesen auf. Der ET-Inhaber verpflichtet sich, sich vor Inanspruchnahme einer Leistung über mögliche Änderungen des Leistungsumfangs über die Internetseite www.luedia-und-otto.de zu informieren.

Die Leistungsträger können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken. Als Gründe für Leistungseinschränkungen kommen insbesondere Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen in Betracht. Darüber hinaus kann es aufgrund höherer Gewalt (hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: Krieg, Betriebsunterbrechungen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Arbeitskämpfe und Epidemien/Pandemien) zu Einschränkungen und Ausfall von Leistungen kommen.

Leistungseinschränkungen oder eine zu erwartende große Nachfrage können eine vorherige Reservierung von Leistungen erfordern. In diesem Fall müssen Karteninhaber zur Inanspruchnahme der Leistung eine verbindliche Reservierung (über ein Online-System, telefonisch oder per E-Mail) durchführen. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen zu einem bestimmten Termin kann nicht garantiert werden. Erfolgt keine fristgerechte Stornierung dieser Reservierung seitens des Karteninhabers, gilt diese Leistung als verbindlich gebucht. Wird diese Leistung vom Karteninhaber nicht in Anspruch genommen, verfällt diese und kann vom Karteninhaber nicht nochmals in Anspruch genommen werden. Kann die Leistung des Leistungsträgers, für die eine Reservierung erforderlich war, aus unvorhersehbaren Gründen nicht angeboten werden, verfällt diese Leistung nicht und kann vom Karteninhaber erneut in Anspruch genommen werden.

4. Haftungsausschluss
Die Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid haftet gegenüber ihrem Kunden nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dem vorstehenden Haftungsausschluss sind eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid beruhen, sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid beruhen. Für die Leistungen der Leistungsträger, für die Beschreibung der Leistungen im ET-Flyer und auf der Internetseite des ET sowie für eventuelle Leistungseinschränkungen der Leistungsträger (siehe Ziffer 3) übernimmt die Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid keine Haftung, soweit sie nicht selbst als leistungsträger auftritt. Es besteht daher bei Einschränkungen der Leistungen der Leistungsträger insbesondere kein Anspruch gegen die Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid auf anteilige Erstattungen der Kosten des ET. Ebenso besteht bei Auslastung von Einrichtungen oder Ausfall von Leistungen kein Anspruch gegen die Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid auf Ersatz von Reisekosten oder ähnlichen getätigten Ausgaben oder eingetretenen Verlusten, soweit die Stiftung PHÄNOMENTA nicht selbst als Leistungsträger auftritt.

5. Nichtübertragbarkeit
Das ET ist nicht übertragbar. Es wird physisch (als DIN-Lang Postkarte) ausgestellt.

6. Gültigkeit
Das ET ist vom Tag der Ausstellung bis einschließlich 15. April 2023 gültig. Die nachträgliche Inanspruchnahme von Ermäßigungen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. eine Auszahlung nicht in Anspruch genommener Ermäßigungen ist ausgeschlossen.

7. Preise
Es gelten die von der Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid veröffentlichten Preise. Zeitlich befristete Aktionspreise werden nicht ausgeschlossen.

8. Kinderregelung
8 a. Kleinkinder (der Jahrgänge 2019-2022)
Kleinkinder der Geburtsjahrgänge 2019 bis einschließlich 2022 haben im Jahr 2022 in Begleitung eines erwachsenen ET-Inhabers freien Eintritt. Die Anzahl der Kleinkinder, die in Begleitung eines ET-Inhabers in den Attraktionen kostenfreien Eintritt bekommen, ist auf maximal drei beschränkt.

8 b. Kinder (der Jahrgänge 2006 bis 2018)
Für Kinder der Geburtsjahre 2018 bis einschließlich 2008 kann ein ET für 30 € erworben werden.

9. Verwendung des ET Tickets
Der ET-Inhaber ist verpflichtet, bei jedem Leistungsträger das Ticket vorzuzeigen. Jeder Leistungsträger entfernt den für sich vorgesehenen perforierten Bereich und lässt ihn das angegebene Angebot durchführen. Der Leistungsträger überprüft durch bloße Sichtprüfung das ET auf seine Gültigkeit. Ist er dazu nicht in der Lage, wird ihm die Benutzung des ET durch den Leistungsträger verweigert. Es gelten die allgemeinen Hinweise zur Nutzung des ET die auf dem ET angegeben sind.

10. Missbrauch des ET und Verlust des ET sowie Haftung des Karteninhabers
Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungsträger verpflichtet, das physische ET ersatzlos einzubehalten.
Der Karteninhaber haftet für die missbräuchliche Verwendung des ET durch Dritte. Zudem ist die Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid berechtigt, in Fällen von missbräuchlicher Verwendung das Ticket einzuziehen. Bei Verlust oder Diebstahl besteht kein Anspruch auf eine Ersatzkarte.

11. Rückgabe
Die Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid räumt dem Kunden eine 14-tägige Rückgabefrist ein. Die Rückgabe ist immer nur in derjenigen Verkaufsstelle möglich, in der das ET gekauft wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückgabe nicht mehr möglich.

12. Informationen zur Online-Streitbeilegung und zur Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle für Verbraucherangelegenheiten
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: ec.europa.eu/consumers/odr/
Die Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

13. Anwendbares Recht
Es wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart mit der Maßgabe, dass dem Kunden nach Art. 6 Abs. 2 der Rom-I-Verordnung nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Art. 5 Abs. 1 der Rom-I-Verordnung mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

14. Änderungsvorbehalt
Die Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für den Kunden gilt jeweils die Fassung der AGB, auf die der Kunde vor Vertragsschluss hingewiesen worden ist und von denen der Kunde Kenntnis nehmen konnte.

Stiftung PHÄNOMENTA Lüdenscheid
Phänomenta-Weg 1
D-58507 Lüdenscheid
www.luedia-und-otto.de

Stand: 03/2022